Gesetzlich zulässige Begrenzung
Haftung
STROMKLAR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in allen Fällen, in denen zwingendes Recht eine Begrenzung verbietet.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen, ist die Haftung auf den bei Bereitstellung vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Diese Begrenzungen gelten entsprechend zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sie enthalten keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Nutzers und verändern keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche.
Für eine schadensrelevante Entscheidung, Installation oder Inbetriebnahme ohne die ausdrücklich verlangte Fachprüfung haftet STROMKLAR nur, soweit ein Schaden nach den vorstehenden Regeln zurechenbar durch eine eigene Pflichtverletzung verursacht wurde. Ein Mitverschulden bleibt nach den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.